Rechtliches
Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV)
Verbindliche Fassung Für die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag unserer Kundinnen und Kunden gilt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV) mit ihren Anhängen in der unten genannten Fassung, veröffentlicht in der Anwendung.
- Fassung
-
go-live-2026-10-26 - Gültig seit
- 27. Oktober 2026
Dokumente dieser Fassung
- Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung
- AVV – Technische und organisatorische Massnahmen
- AVV – Unterauftragsbearbeiter
- AVV – Bekanntgabe ins Ausland
Massgebend ist die deutsche Fassung.
Vor dem Abschluss zeigt Ihnen Upper OS im Kundenkonto die geltende Fassung; Sie stimmen ihr ausdrücklich zu.
IDS Business Live AG, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich, Schweiz